Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Bei Vorhaben im lfd. Genehmigungsverfahren: 50,00 € je abgeschlossene Einheit. Bei bestehenden Gebäuden: 100,00 € je abgeschlossene Einheit. Zusätzlich werden 50,00 € für die Bescheinigung fällig, die Gebühr für jede weitere Ausfertigung beträgt 60,00 €.

  • Formloser Antrag

  • Lageplan im Maßstab 1:500

  • Grundrisse aller Geschosse in zweifacher Ausfertigung

  • Schnitte aller Gebäude in zweifacher Ausfertigung

  • Nutzflächenberechnungen, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sind

  • Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna, Abteilung Bauen und Wohnen.

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum auf einen Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

Kontakt

Frau Kramer

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr