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Asylbewerber*innen (Antrag)

Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, erhalten finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Leistungen nach dem AsylbLG können erhalten:

  • Personen, die einen Asylantrag gestellt haben,
  • Personen, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (§ 55 AsylG) oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • Personen, die aufgrund eines Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben,
  • Personen mit einer Duldung nach § 60b Aufenthaltsgesetz,
  • Personen, die ausreisepflichtig sind, deren Ausreise jedoch noch nicht vollzogen wurde,
  • sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und minderjährige Kinder der oben genannten Personen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Gebührenfrei

Kontakt

Frau Jung

Teamkoordination Soziales

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Herr Kunert

Leistungen nach dem AsylbLG NRW, Jugendförderung

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Frau Porzybot

Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG NRW

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede