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Baugenehmigungsfreistellungen gemäß § 67 BauO NRW

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Baugenehmigung, wenn

  • das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht

  • die Erschließung gesichert ist und

  • die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Kontakt

Herr Bessinger

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Frau Kramer

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr