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Bewohnerparkausweis

Einen Bewohnerparkausweis können Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in den nachfolgend aufgeführten Straßen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen: 

 

  • Nordstraße

  • Chaussee

  • Sachsenstraße

  • Wilhelmstraße

  • Wickeder Straße.

 

Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist.

Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig und wird über den Kreis Unna ausgestellt.

 

Eine Beantragung ist im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede möglich, welche den Antrag an den für die Erteilung zuständigen Kreis Unna weiterleitet.

  • Personalausweis/Pass

  • KFZ-Schein

  • ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)

  • Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Bewohnerparkausweis (ausschließlich Nordstraße, Chaussee, Sachsenstraße, Wilhelmstraße, Wickeder Straße).

Kontakt

Frau Yüce

Bürgerdienste, Einwohnerwesen

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Frau Haliti

Bürgerdienste, Einwohnerwesen

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr