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Bordsteinabsenkung

Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht auf eine Grundstückszufahrt.

 

Die hierfür eventuell notwendige Gehweg- bzw. Bordsteinabsenkung ist bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Straßenbau zu beantragen.

 

Nach Erteilung der Genehmigung obliegt dem Grundstückseigentümer die Umsetzung und trägt die Kosten für die bauliche Maßnahme.

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Kontakt

Herr Rauscher

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr