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Denkmalschutz / Denkmalpflege

Die Gemeinde Holzwickede nimmt gem. § 21 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für ihr Gemeindegebiet die Aufgaben der sogenannten Unteren Denkmalbehörde war und unterstützt hierbei insbesondere die Denkmaleigentümer-/innen beim Erhalt und der Pflege der jeweiligen Denkmalobjekte.

Kontakt

Herr Schwalbach

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr