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Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Im Regelfall:

für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Personalausweis/Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 

  • ggfls. Nachweise über Auflösungen von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und eine Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe

für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde

  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)

  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde

  • ggfls. Nachweis über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) und Heiratsurkunde

  • Fotokopie des Reisepasses

 

Den Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.

Kontakt

Frau Lütkefent

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:nach Terminvereinbarung
Dienstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:nach Terminvereinbarung

Frau Robbert

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

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Montag:nach Terminvereinbarung
Dienstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:nach Terminvereinbarung

Frau Gollik

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

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Dienstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09.30 Uhr - 11.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:nach Terminvereinbarung