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Erschließungsbeitragsbescheinigungen

In der Regel können für bestimmte Baugrundstücke auf Anfrage gebührenpflichtige Bescheinigungen darüber erstellt werden, ob für diese noch Beiträge zu zahlen sind. Im einzelnen handelt es sich um:

  • Erschließungsbeiträge

  • Straßenausbaubeiträge

  • Kanalanschlussbeiträge

  • Aufwandsersatz für Grundstücksanschlussleitungen

Die Gebühr richtet sich nach nach Ziffer 3 der Verwaltungsgebührensatzung für die Gemeinde Holzwickede in der jeweils aktuellen Fassung.

Formloser Antrag unter Nennung des Grundstücks mit Flurstückbezeichnung.

Kontakt

Frau Kramer

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr