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Gaststättengewerbe

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.

 

Wenden Sie sich gerne an unser Team Bürgerservice vor Ort oder nutzen Sie den Onlineservice.

 

Über den Button „Service jetzt starten“ gelangen Sie direkt zum Onlineservice.