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Gewerbezentralregisterauszüge

Der Gewerbezentralregisterauszug wird von dem Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt.

 

Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden.

 

Ab sofort können auch Gewerbezentralregisterauszüge mit dem elektronischen Personalausweis online im Internet beantragt und bezahlt werden.

 

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

 

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:

  • für private Zwecke und

  • zur Vorlage bei einer Behörde

  •  13,00 €
  • Bundespersonalausweis/ Reisepass

  • Angabe über den Geburtsnamen der Mutter des Antragsteller

 

Bei Gewerbezentralregisterauszügen für Behörden (Belegart 9) sind zusätzlich die nachstehenden Angaben erforderlich:

  • genaue Anschrift der Behörde

  • Zweck bzw. Aktenzeichen der Behörde

Die Bearbeitungsdauer eines Gewerbezentralregisterauszuges beläuft sich auf ca. zwei Wochen.

Kontakt

Herr Büttner

Gewerbeamt, Marktwesen, Landeshundegesetz, Einwohnerwesen

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Frau Eckmann

Gewerbeamt, Landeshundegesetz, Wohngeld

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr