Haftpflichtschäden (Verschulden Gemeinde Holzwickede)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist, der auf ein Verschulden der Gemeinde Holzwickede zurückzuführen sein könnte, bitten wir Sie, diesen Schaden unverzüglich bei der Gemeinde Holzwickede anzuzeigen.
Um eine sachgerechte und zügige Prüfung zu ermöglichen, bitten wir Sie, in Ihrer Schadensmeldung den Schadenhergang möglichst genau zu schildern. Hilfreich sind insbesondere Angaben zum Zeitpunkt und Ort des Ereignisses sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten. Sofern vorhanden, fügen Sie bitte geeignete Nachweise wie Fotos, Zeugenaussagen oder Rechnungen bei. Nach Eingang Ihrer Schadensanzeige wird der Sachverhalt sorgfältig geprüft. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht erst nach Feststellung eines entsprechenden Verschuldens.
Bitte beachten Sie, dass aus der Schadensanzeige allein kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann und die Prüfung des Sachverhalts einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Holzwickede gerne zur Verfügung.
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Hier erhalten Sie Informationen zu Haftpflichtschäden.
Kontakt
Frau Engler
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
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| Montag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |