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Öffentliche Veranstaltung

Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

 

Die gängigsten Anlässe sind: 

  • "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben

  • Schützenfeste und Volksfeste 

  • Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)    


Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von Umfang und Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung.

 

Für Veranstaltungen bis 300 Personen nutzen Sie bitte den untenstehenden Antrag. 

Für Veranstaltungen über 300 Personen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zuständigen Sachbearbeiter auf. 

Kontakt

Herr Langowski

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Herr Höttemann

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 Uhr - 12.00 Uhr