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Pfandleihgewerbe

Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).

Kopie des Personalausweises/Passes

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
  • Nachweis über erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung

Kontakt

Herr Büttner

Gewerbeamt, Marktwesen, Landeshundegesetz, Einwohnerwesen

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr