Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
Kopie des Personalausweises/Passes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
- Nachweis über erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
Kopie des Personalausweises/Passes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus der Datenbank des Insolvenzgerichts
- Nachweis über erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
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- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
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- Nachweis über erforderliche Mittel oder entsprechende Sicherheiten
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- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
Patrik
Büttner
Gewerbeamt, Marktwesen, Landeshundegesetz, Einwohnerwesen
Bürgerbüro
Montag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-270
- p.buettner@holzwickede.de
Pfandleihgewerbe
Wenn Sie ein Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
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Kontakt
Herr Büttner
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
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