Wenn Sie gewerbsmäßig Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen durchführen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis beantragen.
Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.
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Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.
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Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.
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Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
Patrik
Büttner
Gewerbeamt, Marktwesen, Landeshundegesetz, Einwohnerwesen
Bürgerbüro
Montag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-270
- p.buettner@holzwickede.de
Schaustellung von Personen - Erlaubnis/ Verlängerung beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen durchführen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis beantragen.
Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.
Kontakt
Herr Büttner
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
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| Montag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 07.00 Uhr - 12.00 Uhr |