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Schaustellung von Personen - Erlaubnis/ Verlängerung beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Veranstaltungen zur Schaustellung von Personen durchführen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis beantragen.
Dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen insbesondere das körperliche Erscheinungsbild der auftretenden Personen im Mittelpunkt steht.

Kontakt

Herr Büttner

Gewerbeamt, Marktwesen, Landeshundegesetz, Einwohnerwesen

Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439 Holzwickede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag:07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch:07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:07.00 Uhr - 12.00 Uhr