Um Ihren "alten" Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, ist es nicht zwingend erforderlich beim Kreis Unna vorstellig zu werden. Der Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede nimmt den Antrag für die Straßenverkehrsbehörde entgegen und leitet diesen an den Kreis Unna weiter.
Alles Wissenswerte zum Umtausch Ihres Führerscheins (notwendige Unterlagen, Gebühren etc.) erfahren Sie auf der entsprechenden Infoseite der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna oder wenden Sie sich an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerservices der Gemeinde Holzwickede (siehe unten). Dort erhalten Sie gern weitere Auskünfte.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers, wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine*, die in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
bisheriger Führerschein,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) in Papierform. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (Lichtbilder hierfür können nicht bei der Gemeinde erstellt werden),
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Inhaber "alter« Papierführerscheine (die nicht durch den Kreis Unna ausgestellt worden sind) benötigen zwingend eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann dann per Mail an fuehrerscheine@kreis-unna.de oder per Fax (0 23 03- 27 27 96) an den Kreis Unna gesandt werden. Bitte wenden Sie sich dazu selbstständig an die ursprünglich ausstellenden Behörde.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
| Umtausch Führerschein | 26,50 EUR |
| Direktversand | 5,50 EUR |
Um Ihren "alten" Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, ist es nicht zwingend erforderlich beim Kreis Unna vorstellig zu werden. Der Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede nimmt den Antrag für die Straßenverkehrsbehörde entgegen und leitet diesen an den Kreis Unna weiter.
Alles Wissenswerte zum Umtausch Ihres Führerscheins (notwendige Unterlagen, Gebühren etc.) erfahren Sie auf der entsprechenden Infoseite der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna oder wenden Sie sich an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerservices der Gemeinde Holzwickede (siehe unten). Dort erhalten Sie gern weitere Auskünfte.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers, wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine*, die in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
bisheriger Führerschein,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) in Papierform. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (Lichtbilder hierfür können nicht bei der Gemeinde erstellt werden),
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Inhaber "alter« Papierführerscheine (die nicht durch den Kreis Unna ausgestellt worden sind) benötigen zwingend eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann dann per Mail an fuehrerscheine@kreis-unna.de oder per Fax (0 23 03- 27 27 96) an den Kreis Unna gesandt werden. Bitte wenden Sie sich dazu selbstständig an die ursprünglich ausstellenden Behörde.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
| Umtausch Führerschein | 26,50 EUR |
| Direktversand | 5,50 EUR |
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
Team Bürgerservice
Bürgerbüro
Montag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-0
- Fax
- (02301) 13332
- info@holzwickede.de
Führerscheinumtausch (EU)
Um Ihren "alten" Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, ist es nicht zwingend erforderlich beim Kreis Unna vorstellig zu werden. Der Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede nimmt den Antrag für die Straßenverkehrsbehörde entgegen und leitet diesen an den Kreis Unna weiter.
Alles Wissenswerte zum Umtausch Ihres Führerscheins (notwendige Unterlagen, Gebühren etc.) erfahren Sie auf der entsprechenden Infoseite der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna oder wenden Sie sich an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerservices der Gemeinde Holzwickede (siehe unten). Dort erhalten Sie gern weitere Auskünfte.
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers, wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine*, die in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
| Umtausch Führerschein | 26,50 € |
| Direktversand | 5,50 € |
bisheriger Führerschein,
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) in Papierform. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (Lichtbilder hierfür können nicht bei der Gemeinde erstellt werden),
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Inhaber "alter“ Papierführerscheine (die nicht durch den Kreis Unna ausgestellt worden sind) benötigen zwingend eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann dann per Mail an fuehrerscheine@kreis-unna.de oder per Fax (0 23 03- 27 27 96) an den Kreis Unna gesandt werden. Bitte wenden Sie sich dazu selbstständig an die ursprünglich ausstellenden Behörde.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
-
Hier erhalten Sie Informationen zum Führerscheinumtausch (EU).
Kontakt
Team Bürgerservice
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 07.00 Uhr - 12.00 Uhr |