Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.
Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.
Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Personalausweis
Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland
ein aktuelles Lichtbild
für den Jugendfischereischein, benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
Verlängerung:
Personalausweis
den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen)
Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.
Fünfjahresfischereischein: 48,00 EUR
Jahresfischereischein: 16,00 EUR
Jugendfischereischein: 8,00 EUR
Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 EUR
-
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:
Kreis Unna-Fischereiwesen
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.
Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.
Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Personalausweis
Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland
ein aktuelles Lichtbild
für den Jugendfischereischein, benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
Verlängerung:
Personalausweis
den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen)
Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.
Fünfjahresfischereischein: 48,00 EUR
Jahresfischereischein: 16,00 EUR
Jugendfischereischein: 8,00 EUR
Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 EUR
-
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:
Kreis Unna-Fischereiwesen
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.
Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.
Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Personalausweis
Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland
ein aktuelles Lichtbild
für den Jugendfischereischein, benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
Verlängerung:
Personalausweis
den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen)
Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.
Fünfjahresfischereischein: 48,00 EUR
Jahresfischereischein: 16,00 EUR
Jugendfischereischein: 8,00 EUR
Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 EUR
-
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:
Kreis Unna-Fischereiwesen
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
Team Bürgerservice
Bürgerbüro
Montag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Mittwoch
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-0
- Fax
- (02301) 13332
- info@holzwickede.de
Fischereischein (Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung)
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.
Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.
Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
Jahresfischereischein: 16,00 €
Jugendfischereischein: 8,00 €
Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 €
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Personalausweis
Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland
ein aktuelles Lichtbild
für den Jugendfischereischein, benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
Verlängerung:
Personalausweis
den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen)
Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:
-
Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung eines Fischereischeins
Kontakt
Team Bürgerservice
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
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| Montag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 07.00 Uhr - 12.00 Uhr |