Patrick
Langowski
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-252
- p.langowski@holzwickede.de
Peter
Höttemann
Feuerschutz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-251
- p.hoettemann@holzwickede.de
Unterbringung von obdachlosen Menschen
Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gemeinde Holzwickede ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.
Wenn Sie aus eigenen Kräften keine Unterkunft finden können, wenden Sie sich bitte umgehend an den Fachbereich Soziale Dienste der Gemeinde Holzwickede. Der Fachbereich Soziale Dienste hilft Ihnen schnell (notfalls sofort), eine Wohnmöglichkeit zu finden. Hier können je nach Lage des Falles verschiedene Möglichkeiten in Betracht kommen, z.B. eine Vermittlung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt, eine vorübergehende Wiedereinweisung in Ihre bisherige Wohnung oder auch die vorläufige Unterbringung in einem kommunalen Übergangsheim (Notunterkunft).
Wenn Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch die Gemeinde Holzwickede aus Sozialleistungsmitteln übernommen werden. In den meisten Fällen geschieht dies darlehensweise. Lassen Sie bitte im Rahmen der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII prüfen, ob eine Übernahme der Mietschulden in Betracht kommen kann.
Übrigens: Im Falle einer Räumungsklage erhält der Fachbereich Soziale Dienste automatisch eine Mitteilung des zuständigen Amtsgerichts und ist somit bereits durch das Gericht über Ihre Situation informiert.
Unabhängig von der Unterstützung der Gemeinde Holzwickede sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.
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Hier finden Sie Informationen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen.
Kontakt
Herr Langowski
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Herr Höttemann
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
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|---|---|
| Montag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |