Marcus
Kunert
Leistungen nach dem AsylbLG NRW, Jugendförderung
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-264
- m.kunert@holzwickede.de
Sabrina
Porzybot
Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG NRW
- Anschrift
- 001 Allee 5 59439 Holzwickede
- Telefon
- (02301) 915-263
- s.porzybot@holzwickede.de
Kinder- und Jugendarbeit /-förderung
Zielgruppen der Jugendförderung sind Kinder- und Jugendliche.
Die Gemeinde Holzwickede ist selbst aufgrund ihrer Größe nicht Träger der Jugendhilfe. Örtlicher Träger der Jugendhilfe ist der Kreis Unna. Überörtlicher Träger ist der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe.
Dennoch hat die Gemeinde Holzwickede Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit erlassen, um Jugendverbänden, Jugendgruppen und auch freien Zusammenschlüssen von Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, langfristig Maßnahmen und Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.
Die Gemeinde Holzwickede beteiligt sich jährlich an den Kosten für die durchgeführten Maßnahmen.
Hierzu muss bis zum 30.04. eines jeden Jahres ein Antrag der geplanten Maßnahme bei dem Fachbereich Schule, Sport, Kultur, Soziales eingereicht werden. Nach Durchführung der Maßnahme jedoch spätestens zum 30.11. eines jeden Jahres ist der Verwendungsnachweis sowie die Liste der Leiter und Helfer und die Liste der Teilnehmer nebst Belegen einzureichen.
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Hier erhalten Sie Informationen zur Kinder- und Jugendarbeit /-förderung.
Kontakt
Herr Kunert
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede
Frau Porzybot
Rat- und Bürgerhaus Holzwickede
Allee 5
59439
Holzwickede